Dieser Blogplost wird regelmäßig aktualisiert. Infos hierzu auf meinen Social Media-Kanälen auf Twitter, Facebook und Instagram. Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen. Quellen finden sich am Ende des Textes.
Die meisten Fluggesellschaften bieten eine nie dagewesene Flexibilität beim Buchen an.
Achte darauf, dass Dein Ticket gratis umbuchbar ist, was das Reisedatum angeht und was die Strecke angeht, falls Du es Dir anders überlegst oder das Land zum Risikogebiet erklärt wurde.
Falls Du das Datum änderst, solltest Du nur einen Aufpreis für eine höhere Buchungsklasse zahlen, falls beim neuen Datum die bisherige Buchungsklasse ausgebucht ist. Bei der aktuellen Auslastung der Flüge sollte das eigentlich vermeidbar sein.
Bei der Änderung der Strecke solltest Du nur die Tarifdifferenz zahlen müssen, wenn die neue Strecke teurer ist als die alte.
Dein Ticket sollte auch gratis erstattbar sein – zumindest gegen einen Gutschein, den Du, wenn Du ihn nicht einlöst, nach einer gewissen Zeit, ausgezahlt bekommst. Gerade den letzten Punkt bieten nicht alle Airlines an. Daher konsultiere gegebenenfalls ein Reisebüro, das Dich in diesem Punkt optimal beraten kann.
Falls Du keinen Direktflug buchst, prüfe unbedingt, wo Du das Flugzeug wechselst. Mehr Infos hierzu im Unterkapitel „Tipps zur Hin- und Rückreise„
Bei den Hotels sollte eine kostenlose Stornierung bis einen Tag vor der Anreise oder noch besser bis am Abend des Anreisetags aktuell Standard sein. Schaue auf jeden Fall mal direkt auf der Webseite des Hotels vorbei. Oft sind dort andere Bedingungen hinterlegt als bei den bekannten Buchungsportalen.
Beim Mietwagen sollte ebenfalls eine kostenlose Stornierung mindestens bis zum Tag der geplanten Übernahme gratis möglich sein. Buche gegebenenfalls über so genannte Mietwagen-Broker, die das generell anbieten – auch in nicht Pandemie-Zeiten und die Dir ein attraktives Vollkasko-Versicherungspaket anbieten, das auch Reifenschäden und Beschädigung der Windschutzscheibe abdeckt – möglichst ohne Selbstbeteiligung.
Ist Dir das alles zu kompliziert, buche eine Pauschalreise, am besten im Reisebüro. Dann kümmert sich der Veranstalter um die Rückabwicklung der Gelder, wenn Dein Land vor Reiseantritt zum Risikogebiet erklärt wurde. Bei einer Pauschalreise müssen mindestens zwei Reiseleistungen, z.B. Flug und Hotel zusammen angeboten werden. Pauschalreise heißt also nicht, dass Du mit einer Reisegruppe Deinen Urlaub gemeinsam verbringen musst. Sie ist gerade für Leute optimal, die vielleicht noch nicht so viel Reiseerfahrung gesammelt haben.
Prüfe Deine Auslandsreisekrankenversicherung.
Diese sollte auch eine Behandlung von SARS-CoV-2 einschließen, sprich eine Pandemie nicht ausschließen. Corona wurde bereits im März 2020 von der Weltgesundheitsorganisation zur Pandemie erklärt.
Es gibt mittlerweile Versicherungen, die sogar die Quarantäne-Kosten im Ausland mit einem Tagessatz, z.B. in Höhe von 100 EUR pro Tag ersetzen.
Es gibt Länder/Regionen, die eine Versicherung zur Pflicht machen, sowohl was die Kostenübernahme für eine SARS-CoV-2-Behandlung als auch die Kosten für eine Quarantäne abdeckt.
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Update 26. Juni 2021
Belgien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Dänemark: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Estland: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Frankreich: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Griechenland: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Jordanien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Kroatien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Gespanschaft Varaždin; Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Gespannschaft Zadar (Kriterium 1)
Lettland: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Litauen: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Luxemburg: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Martinique: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Niederlande: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung ohne St. Martin und Aruba (Kriterium 1)
Norwegen: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1); Touristische Einreise erlaubt (Kriterium 3); Aufhebung der Quarantänepflicht für Geimpfte (Kriterium 4)
Palästinänsische Gebiete: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Portugal: Covid-19 bedingte Reisewarnung (Kriterium 1) ab 29. Juni 2021
Schweden: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung mit Ausnahme der Provinzen Kronoberg, Norrbotten, Värmland (Kriterium 1)
Slowenien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Spanien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die autonomen Gemeinschaften Aragon, Kastilien und León, Katalonien und Madrid sowie die autonome Stadt Melilla (Kriterium 1)
St. Barth: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
St. Kitts und Nevis: Covid-19 bedingte Reisewarnung (Kriterium 1)
St. Lucia: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Ich habe jedes Land bzw. jede Region der Welt einem fünfstufigen „Stresstest“ unterzogen. Die Testkriterien erläutere ich in der Einführung „Wie plane ich meine Auslandsreise 2021?„. Der Kreis der Gebiete, in die Du heute problemlos reisen kannst, wird immer größer. Als geimpfte Person hast Du schon heute mehr Freiheiten. Auf diese gehe ich hier so lange nicht ein, so lange die Mehrzahl der Menschen in Deutschland nicht vollständig geimpft ist (aktuell ca. 20 %). Trotzdem gibt es auch bei den Nicht-Risikogebieten Hinweise für die erleichterte Einreise für vollständig geimpfte Personen.
Im Folgenden kannst Du nachvollziehen, wie sich der Kreis der potentiellen Reiseländer und -regionen verkleinert, da nicht alle Nicht-Risikogebiete aktuell erreichbar sind, Touristen ins Land lassen, auf eine Quarantäne bzw. eine Ausgangssperre verzichten. Basis ist die Einschätzung des Auswärtigen Amts in Bezug auf alle Länder und Regionen:
Covid-19 bedingte (Teil-)Reisewarnung für nicht notwendige, touristische Reisen, falls Risikogebiet
Abraten von nicht notwendigen touristischen Reisen falls kein uneingeschränkter Reisverkehr möglich, Quarantäne verpflichtend oder nur eingeschränkte Einreise möglich
Besondere Vorsicht bei Ländern mit niedrigem Infektionsgeschehen und uneingeschränkter Reisemöglichkeit
Ich gehe nur auf Länder ein, die unter Punkt 2 oder 3 fallen. Kombiniert werden die Einschätzungen des Auswärtigen Amts durch die Flugpläne der Airlines und die aktuell geltenden Regeln für den Transit bzw. die Durchreise durch andere Länder, um an Dein Reiseziel zu gelangen.
Kriterium 1: Länder/Regionen, für die aktuell keine „COVID-19 bedingte (Teil-)Reisewarnung“ besteht
Europa:
Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Estland
Färöer-Inseln
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland (Teile)
Island
Italien
Kosovo
Kroatien (Teile)
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Moldau
Monaco
Montenegro
Niederlande
Nord-Mazedonien
Norwegen
Österreich
Polen
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakei
Slowenien
Spanien (Teile)
Tschechien
Ukraine
Ungarn
Vatikanstadt
Zypern
Afrika:
Mauritius
Mayotte
São Tomé und Príncipe
Uganda
Amerika:
Antigua und Barbuda
Barbados
Bonaire, Sint Eustatius und Saba
Curaçao
Dominica
Grenada
Grönland (Dänemark)
Jamaika
Kanada
Martinique
St. Lucia
St. Pierre & Miquelon
St. Vincent & die Grenadinen
USA
Asien:
Brunei Darussalam
China (VR)
Hongkong
Israel
Libanon
Japan
Jordanien
Kambodscha
Korea (Süd)
Laos
Macau
Myanmar
Palästinensische Gebiete
Singapur
Taiwan
Thailand
Vietnam
Ozeanien:
Australien
Cook-Inseln
Französisch-Polynesien
Kiribati
Marshallinseln
Mikronesien
Nauru
Neukaledonien
Neuseeland
Palau
Salomonen
Samoa
Tonga
Tuvalu
Vanuatu
Wallis & Futuna
Alle Nachbarländer Deutschlands keine Risikogebiete mehr. Manche Länder in Europa lassen sich nur durch einen Transit durch ein Risikogebiet mit dem Auto oder Zug erreichen, ob Du allerdings so einfach durch die Grenzkontrollen kommst, sei dahin gestellt. Möchtest Du überland das Urlaubsgebiet erreichen, schaue auf den Seiten des Auswärtigen Amts im Bereich „Durchreise/Transit“ unbedingt auf den Seiten der Transitländer nach, ob Du durch sie durchreisen darfst.
Daher spricht aktuell einiges für eine Flugreise, auch wenn diese nicht die klimafreundlichste Variante darstellt. Wie Du mit Bedacht fliegen kannst, erkläre ich in meinem Buch. Allerdings sind die internationalen Flugpläne der Airlines extrem ausgedünnt und seit 30. März 2021 gilt eine Testpflicht vor dem Check-in für alle Flugreisenden, die in die Bundesrepublik einreisen möchten. Infos zur Testpflicht findest Du in meinem Unterkaptiel „Tipps zur Hin- und Rückreise„. Ein Wechsel des Flugzeugs in einem Drittland, das als Risiko-, Hochinzidenz- oder gar als Virusvariantengebiet gilt, ist aktuell außerhalb der EU kaum zu empfehlen.
In Taiwan, das kein Risikogebiet ist, ist ein Wechsel des Flugzeugs als Tourist möglich (Testpflicht). Ab sofort darf dort aber nicht mehr die Airline gewechselt werden. Auch Singapur, Südkorea und Thailand, die auch keine Risikogebiete sind, erlauben den Transit. In allen genannten Fällen solltest Du zunächst die Seite des Auswärtigen Amts im Bereich „Durchreise“ durchlesen und anschließend die Airline (ggf. über Dein Reisebüro) kontaktieren, bevor Du buchst. Gleiches gilt bei einem Routing via Australien/Neuseeland. Infos zu Tests findest Du in meinem Unterkaptiel „Tipps zur Hin- und Rückreise„.
Kriterium 2: Länder/Regionen, die mit dem auto, dem zug bzw. dem Flugzeug direkt ab deutschland (via Europa und/oder via Taiwan, Südkorea, Thailand bzw. Singapur und Australien/Neuseeland) erreichbar sind
Europa:
Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Estland
Färöer-Inseln
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Island
Italien
Kosovo
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Moldau
Monaco
Montenegro
Niederlande
Nord-Mazedonien
Norwegen
Österreich
Polen
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ukraine
Ungarn
Vatikanstadt
Zypern
Afrika:
Mayotte
São Tomé und Príncipe*
Amerika:
Antigua und Barbuda*
Bonaire, Sint Eustatius und Saba
Curaçao
Kanada
Martinique
St. Barth*
USA
Asien:
Brunei Darussalam
China (VR)
Hongkong
Israel
Japan
Jordanien
Kambodscha
Korea (Süd)
Laos
Libanon
Myanmar
Palästinensische Gebiete
Singapur
Taiwan
Thailand
Vietnam
Ozeanien
Australien
Cook-Inseln
Französisch-Polynesien
Neukaledonien
Neuseeland
Palau
Samoa
In diese Länder/Regionen lässt es sich von Deutschland aus entweder nonstop oder über einen Flughafen im Schengen-Raum wie Amsterdam, Kopenhagen, Paris, Wien oder Zürich reisen und/oder über die genannten Länder in Asien/Ozeanien. Die mit * versehenen Länder/Regionen lassen sich nur mit einem Wechsel des Flugzeugs in einem (einfachen) Risikogebiet erreichen oder mit einer Auto- bzw. Zugfahrt durch ein (einfaches) Risikogebiet. Was Du dabei beachten musst, erkläre ich Dir im Unterkapitel „Tipps zur Hin- und Rückreise„.
Kriterium 3: Länder/Regionen, die ihre Grenzen für Touristen aus Deutschland geöffnet haben
Europa:
Albanien
Armenien
Aserbaidschan
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Estland
Färöer-Inseln
Frankreich
Griechenland
Irland
Island
Italien
Kosovo
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Moldau
Monaco
Montenegro
Niederlande
Nord-Mazedonien
Norwegen
Österreich
Polen
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechien
Ukraine
Ungarn
Vatikanstadt
Zypern
Afrika:
Mayotte (Impfung)
São Tomé und Príncipe
Amerika:
Antigua und Barbuda
Bonaire, Sint Eustatius und Saba
Curaçao
Martinique
St. Barth
Asien:
Jordanien
Kambodscha (falls Visum vor März 2020 erteilt)
Libanon
Thailand
Ozeanien: –
Von mehr als 190 Ländern bleiben diese Länder und Regionen übrig, die grundsätzlich Touristen aus Deutschland ins Land lassen und für die wenigstens teilweise keine Covid-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen wurde. In Europa gibt es mittlerweile wieder viele Reiseoptionen. Außerhalb Europas sieht die Situation noch anders aus. Kambodscha lässt Touristen allerdings nur ins Land, wenn Du bereits ein gültiges Visum hast. Da Kambodscha seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 keine Touristen-Visa mehr ausstellt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Du nicht einreisen kannst. Jordanien ist wieder eine Option, genauso wie einige Karibik-Inseln. Gleiches gilt für São Tomé und Príncipe in Afrika. Mayotte lässt nur geimpfte Touristen einreisen.
Kriterium 4: Länder/regionen, die keine Quarantäne für Einreisende aus Deutschland verlangen
Europa:
Albanien
Armenien
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Estland
Färöer-Inseln (Impfung)
Griechenland
Irland (Impfung)
Island (Impfung, Covid-19-genesen)
Italien
Kosovo
Kroatien
Lettland (Impfung, Covid-19-genesen)
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
Malta
Martinique
Moldau
Montenegro
Niederlande
Nord-Mazedonien
Norwegen (Impfung)
Österreich
Polen
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowenien
Spanien
Ukraine
Vatikanstadt
Zypern
Afrika:
Mayotte (Impfung)
São Tomé und Príncipe
Amerika:
Antigua und Barbuda
Bonaire, Sint Eustatius und Saba
Curaçao
Martinique (Impfung)
St. Barth (Impfung)
Asien:
Jordanien
Kambodscha
Ozeanien: –
Immer mehr Länder verzichten auf eine Quarantäne für vollständig geimpfte Personen. Thailand verlangt eine 14-tägige Hotelquarantäne, egal ob geimpft oder nicht geimpft. Die Regeln für Thailand verändern sich fast wöchentlich, so dass es hier ständig zu Änderungen kommen kann. Der Libanon verlangt eine 3-tägigig Quarantäne.
Die meisten Länder/Regionen in Kriterium 4, die außerhalb Europas liegen, verlangen mindestens einen Test vor der Abreise. Innerhalb Europas gibt es immer mehr Länder, die generell auf eine Testpflicht verzichten. Andere Länder unterscheiden zwischen Geimpften (kein Test), Genesenen und Ungeimpften (Testpflicht). Die Anzahl der Tests kann insgesamt bis auf vier ansteigen, ehe Du Dich frei im Land bewegen kannst. Um auf die französischen Karibik-Inseln zu kommen, ist für Ungeimpfte ein trifftiger Grund notwendig – Tourismus zählt nicht. Geimpfte brauchen keine Grund anzugeben. Mehr Infos zu den Tests findest Du im Unterkapitel „Tipps zur Hin- und Rückreise„.
Kriterium 5: Länder/regionen, die keine Ausgangssperren verhängt haben
Europa:
Armenien
Belgien
Bosnien und Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Estland
Färöer-Inseln
Griechenland
Irland
Island
Kosovo
Kroatien
Lettland
Liechtenstein
Luxemburg
Malta
Moldau
Montenegro
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Rumänien
San Marino
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowenien
Spanien (Teile)
Ukraine
Vatikanstadt
Zypern
Afrika:
São Tomé und Príncipe
Amerika: –
Asien:
Kambodscha
Ozeanien: –
Nächtliche Ausgangssperren gibt es noch in vielen Ländern. Sie sollten das Reisevergnügen aber nicht wirklich trüben.
Fazit
Aktuell gibt es in Europa mittlerweile wieder viele Ziele, in die Du problemlos bereisen kannst, zum Beispiel in alle Nachbarländer Deutschlands. Es empfiehlt sich die App oder die Webseite der Europäischen Union „Re-Open EU“ zu konsultieren, um konkret in die Urlaubsplanung zu starten. In Amerika kannst Du einige Karibik-Inseln besuchen, die Du über Amsterdam oder Paris erreichen kannst. Teilweise ist noch ein Zwischenstopp in St. Martin notwendig (aktuell Risikogebiet).
Eine Reise nach Asien ohne Quarantäne ist aktuell praktisch unmöglich. Aktuelle Ausnahme ist Jordanien. Für Langzeitreisende kann Thailand Sinn machen, wenn man die Quarantäne „absitzt“ und dann seine eigentliche Reise startet. Die drei Tage Quarantäne im Libanon sind auch verkrfaftbar.
In Afrika ist es São Tomé und Príncipe, das problemlos bereist werden kann und noch nicht mal mehr eine Ausgangssperre verhängt hat.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Leitfaden ein wenig Licht ins Dunkel der Reiseplanung für 2021 gebracht habe. Ich wünsche Dir viel Spaß beim Planen und gegebenenfalls eine sichere Reise mit wunderbaren Eindrücken, die Dich gut durch diese besondere Zeit kommen lassen.
Historie der Updates:
Update 14. Juni 2021
Armenien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Aserbaidschan: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Bosnien und Herzegowina: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Griechenland: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Regionen Berg Athos, die Nördliche Ägäis, Ostmakedonien und Thrakien sowie Peloponnes (Kriterium 1)
Kanada: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Kosovo: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Kroatien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung mit Ausnahme der Gespanschaften Medimurje und Varazdin (Kriterium 1)
Libanon: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Moldau: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Montenegro: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Nord-Mazedonien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Österreich: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Portugal: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Region Madeira, Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Region Lissabon (Kriterium 1)
Schweiz: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Kantone Bern und Thurgau (Kriterium 1)
Serbien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Ukraine: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
USA: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Zypern: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Update 5. Juni 2021
Frankreich: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für Korsika sowie die französischen Übersee-Departments Mayotte, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Französisch-Polynesien und Neukaledonien (Kriterium 1)
Italien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Kroatien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Gespanschaften Dubrovnik-Neretva, Istrien, Karlovac, Krapina-Zagorje, Požega-Slawonien und Split-Dalmatien (Kriterium 1)
Liechtenstein: Aufhebung der Quarantäneverpflichtung für Reisende aus Sachsen und Thüringen (Kriterium 4)
Niederlande: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die überseeischen Teile des Königreichs der Niederlande Curaçao, Bonaire, Sint Eustatius und Saba
Norwegen: Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Provinzen Troms og Finnmark und Trøndelag (Kriterium 1)
Österreich: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für das gesamte Land mit Ausnahme der Bundesländer Tirol (ohne die Gemeinde Jungholz und das Kleinwalsertal) und Voralberg (ohne die Gemeinde Mittelberg) (Kriterium 1)
Schweiz: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Kantone Aargau, Basel-Stadt, Basel-Land, Graubünden, Solothurn, Tessin, Zug und Zürich
Tschechien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Vatikanstadt: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Update 30. Mai 2021
Albanien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Antigua und Barbuda: Aufhebung der Quarantäne- und Tracingverpflichtung (Kriterium 4)
Bulgarien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Malta: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium)
Monaco: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Norwegen: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Provinz Rogaland, Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Provinzen Agder, Vestfold og Telemark und Innlandet (Kriterium 1)
Polen: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Portugal: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Region Algarve (Kriterium 1)
Rumänien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
San Marino: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
São Tomé und Príncipe: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Slowakei: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Spanien: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die kanarischen Inseln und die Stadt Ceuta sowie für die autonomen Gemeinschaften Extremadura, Asturien, Kantabrien und Kastillien-La Mancha (Kriterium 1)
Sri Lanka: Covid-19 bedingte Reisewarnung (Kriterium 1)
St. Lucia: Covid-19 bedingte Reisewarnung (Kriterium 1)
Thailand: Verlängerung der Quarantäne auf 14 Tage (Kriterium 4)
Ungarn: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland inkl. der Isle of Man sowie allerKanalinseln und aller britischen Überseegebiete: Covid-19 bedingte Reisewarnung (Kriterium 1)
Update 24. April 2021
Antigua und Barbuda: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Dominikanische Republik: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Finnland: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Regionen Etelä-Karjala und Kymenlaakso (Kriterium 1)
Irland: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Region West (Kriterium 1)
Norwegen: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Provinz Vestfold og Telemark (Kriterium 1)
St. Lucia: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Update 18. April 2021
Barbados: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Finnland: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Region Pirkanmaa (Kriterium 1)
Irland: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Regionen Mid-West und South-East (Kriterium 1)
Portugal: Covid-19 bedingte Reisewarnung für autonome Region Azoren und die Region Algarve (Kriterium 1)
Spanien: Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Region autonome Gemeinschaft Kastilien-La Mancha (Kriterium 1)
Taiwan: Umsteigeverbindungen nur möglich, wenn die Fluggesellschaft nicht gewechselt wird (Kriterium 2)
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland, einschließlich der Isle of Man, aller Kanalinselnsowie der britischen Überseegebiete (mit Ausnahme Bermuda, Britische Jungferninseln und Falkland Inseln): Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Update 10. April 2021
Finnland: Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Region Kymenlaakso, Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Region Kanta-Häme (Kriterium 1)
Island: PCR-Test für Covid-19 Genese und Geimpfte bei der Einreise verpflichtend, das Ergebnis ist in der Häuslichkeit abzuwarten
Israel: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Spanien: Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Region Extremadura (Kriterium 1)
Update 2. April 2021
Finnland: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Region Aland mit Wirkung vom 3. April 2021 (Kriterium 1)
Irland: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Region South-West mit Wirkung vom 3. April 2021 (Kriterium 1)
Kroatien: Covid-19 bedingte Reisewarnung für das gesamte Land mit Wirkung vom 3. April 2021 (Kriterium 1)
Mauritius: Bis zum 30. April 2021 gilt ein landesweiter Lockdown (Kriterium 5)
Portugal: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Region Lissabon mit Wirkung vom 3. April 2021 (Kriterium 1)
Spanien: Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Region Rioja mit Wirkung vom 3. April 2021 (Kriterium 1)
Thailand: Seit dem 1. April 2021 beträgt die Quarantäne-Zeit grundsätzlich 10 Tage, für Geimpfte 7 Tage (Kriterium 4)
Update 31. März 2021
Island: Quarantäne muss nun in einer staatlichen Einrichtung statt in einem Haus verbracht werden (Kriterium 4)
Ruanda: Die Ausgangssperre beginnt nun in den meisten Teilen des Landes erst um 21 Uhr (bisher20 Uhr) und die Restaurants dürfen nun bis 20 Uhr (bisher 18 Uhr) geöffnet bleiben (Kriterium 5)
Update 26. März 2021 mit Wirkung zum 28. März 2021
Dänemark: Covid-19 bedingte Reisewarnung für das ganze Land (außer Färöer und Grönland) (Kriterium 1-2)
Finnland: Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Regionen Kanta-Häme, Päijät-Häme und Pirkanmaa, Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Region Satakunta (Kriterium 1-2)
Kroatien: Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Gespannschaft Požega-Slawonien (Kriterium 1-5)
Norwegen: Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Provinz Rogaland, Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Provinz Agder (Kriterium 1)
Finnland: Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Region Südkarelien, Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Region Österbotten (Kriterium 1-2)
Kroatien: Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Gespannschaft Krapina-Zagorje (Kriterium 1-5)
Malaysia: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1-2)
Norwegen: Covid-19 bedingte Reisewarnung für die Provinz Vestfold og Telemark (Kriterium 1)
Portugal: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die Region Algarve (Kriterium 1-4).
Spanien: Aufheben der Covid-19 bedingten Reisewarnung für die autonome Gemeinschaft Galicien (Kriterium 1-3).
St. Vincent und die Grenadinen: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Update 12: März 2021:
Bahamas: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung (Kriterium 1)
Guadeloupe: Covid-19 bedingte Reisewarnung zum 14. März 2021(Kriterium 1-2)
Portugal: Aufhebung der Covid-19 bedingten Reisewarnung zum 14. März 2021 für die Regionen Alentejo, Centro, Norte sowie die autonome Region Azoren (Kriterium 1-4).
Spanien: Aufheben der Covid-19 bedingten Reisewarnung zum 14. März 2021 für einige autonome Gemeinschaften Kastilien-La Mancha, Valencia, Extremadura, Murcia, Rioja sowie die Balearen (Kriterium 1-4 bzw. tlw. 1-5).
6. März 2021: Für die folgendenGespannschaften Kroatiens wird am 7. März 2021 die Covid-19-bedingte Reisewarnung zurückgenommen (Kriterium 1-5): Istrien, Požega-Slawonien, Bjelovar-Bilogora und Krapina-Zagorje
5. März 2021: Für Griechenland wurde eine Covid-19-bedingte Reisewarnung ausgesprochen. Es ist von der Liste (Kriterium 1 bis 3) gestrichen worden.
Die Bilder von Blechkarawanen auf dem Weg ins Mittelgebirge haben uns vor Augen geführt, dass viele von uns auch am kommenden Wochenende wieder die Sehnsucht verspüren werden, raus in die Natur zu kommen. Obwohl Auslandsreisen nicht verboten sind, ziehen es viele vor, während der Pandemie in den heimischen vier Wänden zu übernachten. „Stay at home“ lautet die Devise. Diese ist natürlich das beste Mittel, um einen großen Bogen um Corona zu schlagen. Das bedeutet aber auch, dass auf Tagesausflüge insbesondere in die schöne Winterlandschaft verzichtet werden sollte, ja es unter Umständen sogar verboten ist, falls die Inzidenz höher als 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten 7 Tagen liegt, und sich Dein Ausflugsziel Luftlinie weiter als 15 km entfernt befinden sollte. Auf der interaktiven Karte der Firma „Geoventis“ kannst Du den 15-Kilometer-Radius um Deinen Standort herum ermitteln.
Wenn wir nicht ins Ausland verreisen möchten, keinen größeren Tagesausflug unternehmen dürfen, aber den Wunsch verspüren, unterwegs zu sein, was ist da die Lösung? Zum Beispiel den „Kleinen Mainzer Höhenweg“ (KMH) erkunden. Dieser liegt auf jedem Fall innerhalb des 15-Kilometer-Radius, sofern Du in Mainz oder Wiesbaden wohnst, da ab der Stadtgrenze gemessen wird. Daher kannst Du den KMH auch begehen, wenn die 15-Kilometer-Radiums-Regel greift und Du westlich bzw. südlich von Mainz wohnst, z.B. in Ingelheim, Schwabenheim, Engelstadt (ganz knapp), Stadecken-Elsheim, Sörgenloch (ganz knapp), Mommenheim, Lörzweiler oder Nackenheim. Auch wenn Du in Hessen in Trebur, Rüsselsheim oder Hochheim wohnst, ist das durch die 15-Kilometer-Radius-Regel gedeckt.
Hinkommen
Den Ausgangspunkt des KMH erreichst Du ziemlich einfach – am besten mit dem ÖPNV, auch wenn gerade in der Pandemie leider wieder Trend dazu geht, das eigene Auto (wenn vorhanden) den öffentlichen Verkehrsmitteln vorzuziehen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass mittlerweile alle Fahrgäste einen Mund-Nasen-Schutz in den Bussen der Mainzer Verkehrsgesellschaft (MVG) tragen. Die ersten Busse fahren mittlerweile auch mit geöffneten Fenstern durch die Gegend, um für ausreichende Belüftung zu sorgen. Auf den Fenstern ist ein entsprechender Hinweis angebracht, sie geöffnet zu lassen. Das funktionierte in den von mir genutzten Bussen seit Ende Dezember in den meisten Fällen. Dieses „L“ in der mittlerweile bekannten AHA+A+L-Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske+App+Lüften) ist ein kleiner aber effektiver Schutz gegen die Verbreitung von Viren.
Der KMH startet unten im Rheintal in Mainz-Laubenheim. Dorthin fahren sowohl verschiedene Stadtbuslinien der MVG als auch die S-Bahn der Linie S6. Schließlich ist Laubenheim einer der wenigen Mainzer Vororte, der einen eigenen Bahnhof hat. Vom Mainzer Hauptbahnhof sind es nur zwei Stationen und weniger als zehn Minuten Fahrt. Legst Du sie mit einer FFP2-Maske zurück, sollte das Ansteckungsrisiko extrem gering sein. Gleiches gilt natürlich für den Stadtbus mit seinen offenen Fenstern. Der Einzelfahrschein in Mainz/Wiesbaden kostet 2,90 € egal, ob Du die S-Bahn oder den Stadtbus nimmst. Den Fahrschein kannst Du mittlerweile wieder beim Busfahrer oder der Busfahrerin erwerben. Für die S-Bahn muss Du den Einzelfahrschein vor Fahrtantritt kaufen, zum Beispiel an den Automaten in den Bahnhöfen oder über die App der Deutschen Bahn (DB) oder des Rhein-Main-Verkehrsverbunds (RMV). Gerade die DB-App macht den Kauf in immer mehr deutschen Verkehrsverbünden echt einfach möglich. Außerdem ist das die hygienischste Form, des Einzelticketkaufs.
Die MVG bietet für die Fahrkarten im Stadtgebiet Mainz/Wiesbaden einen Mengenrabatt am Automaten an. Fünf Karten kosten 11,50 €, also 2,30 € pro Fahrt. Diese Fahrkarten müssen bei Fahrtantritt entwertet werden. Nimmst Du die S-Bahn, müssen Sammelkarten vorher im Bahnhof entwertet werden. In den Bussen und Straßenbahnen gibt es hingegen Entwerter. Kinder von 6 bis 14 Jahre erhalten jeweils Rabatte sowohl für Einzel- als auch für Sammelkarten.
Ist Dir die Anreise mit Bus und Bahn dennoch zu spooky, kannst Du alternativ auch mit dem Mietrad der MVG zum Laubenheimer Bahnhof fahren. Die Fahrt kostet im Tarif „Standard Basis“ 1,50 € für eine Anfahrt von bis zu 60 Minuten. Studis zahlen sogar nur 0,50 €. Nachhaltiger und Corona-konformer geht es wohl kaum – dafür musst Du zuvor die MVG „MeinRad“-App herunterladen.
Packliste
Einmal in Laubenheim am Bahnhof angekommen, stößt Du beim Verlassen des Bahnhofs auf der Oppenheimer Straße direkt auf das stilisierte Edelweiß auf grünem Grund, die Markierung, die Dich auf dem gesamten KMH begleitet. Der KMH wurde vor mehr als 40 Jahren von der Sektion Mainz des Deutschen Alpenvereins auf Bitten der Stadt Mainz errichtet. Der Name leitet sich vom „Mainzer Höhenweg“ ab, einem Bergweg in Tirol, der nur erfahrenen Alpinisten zu empfehlen ist. Der KMH hingegen kann bedenkenlos von allen begangen werden, die eine gewisse Trittsicherheit und Grundkondition mitbringen. Festes Schuhwerk ist zumindest empfehlenswert, wenn es nass und feucht ist, da Teile des Weges auf Kopfsteinpflaster bergab bzw. bergauf führen. Da der Weg durch viele Weinberge und über Felder führt, ist eine Kopfbedeckung besonders im Sommer zu empfehlen – und Sonnencreme natürlich auch. Ein Erste-Hilfe-Set mit Pflastern und Tape für aufgeriebene Stellen, ist sicherlich auch nicht verkehrt. FFP2-Maske und Desinfektionsmittel würde ich in diesem Jahr sowieso immer einstecken.
Wer in Laubenheim noch schnell Proviant einkaufen möchte, kann in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs in der Bäckerei in der Oppenheimer Straße, die auch sonntags geöffnet hat, noch etwas erstehen, schließlich sind ja aktuell die Einkehrmöglichkeiten begrenzt. Daher empfiehlt es sich auch, genügend Getränke von Zuhause mitzunehmen. Glücklicherweise bieten die Bäckereien und Tankstellen in den einzelnen Ortschaften meistens die Möglichkeit, Getränke nachzukaufen.
Die Etappen und die Zuwege
Ein Wegewart des DAV kümmert sich um die Instandhaltung des KMH. Falls Dir etwas auffällt, zum Beispiel eine fehlende Markierung, kannst Du dies dem Wegewart per E-Mail melden. Die Adresse findest Du auf der Seite des DAV – Sektion Mainz. Den KMH an einem einzigen Tag zu absolvieren ist fast zu schade und gerade jetzt im Winter beim vorherrschenden kurzen Tageslicht auch kaum möglich. Schließlich warten in Laubenheim fast 32 Kilometer auf Dich. Der DAV empfiehlt den Weg in drei Tagesetappen zu absolvieren: Von Laubenheim bis Ebersheim (10,1 km), von Ebersheim bis zum Alten Forsthaus Ober-Olm (7,4 km) und vom Alten Forsthaus Ober-Olm zum Mombacher Waldfriedhof (13,5 km). Wir sind den Weg bereits mehrmals in zwei Etappen gelaufen und haben die Tour jeweils auf dem Lerchenberg unterbrochen. Von Bodenheim, Nieder-Olm, Klein-Winternheim, Lerchenberg, Finthen und Budenheim sowie vom Mombacher Bahnhof gibt es so genannte „Zuwege“. Du kannst die Tour sogar am Mainzer Hauptbahnhof starten. Durch die Stadt kannst Du zum Bahnhof Römisches Theater laufen. Oberhalb des Bahnhofs startet der „Rhein-Terrassen-Weg“, der in Laubenheim auf den KMH trifft. Übrigens lässt sich der KMH auch in umgekehrter Richtung laufen. Er wurde vom DAV entsprechend markiert und wir sind ihn auf den meisten Abschnitten bereits mehrmals in beiden Richtungen abgelaufen.
Der Abschnitt Laubenheim – Altes Forsthaus Ober-Olm
Da ich früher auf dem Lerchenberg gewohnt habe, haben wir die Touren auf dem KMH immer dort begonnen und sind anfangs einmal bis nach Laubenheim und einmal bis nach Mombach gelaufen. Das waren zwei wunderschöne Halbtagestouren. Wer einigermaßen gut zu Fuß ist, kann den KMH so perfekt teilen. Natürlich war es vom Lerchenberg immer ein Tick leichter, da es tendenziell bergab zum Rhein ging, aber die Anstiege sind jetzt auch nicht so groß, als dass die Tour nicht in zwei Abschnitten auch von Laubenheim oder Mombach kommend zu absolvieren ist.
Das Schöne am KMH sind natürlich die Einkehrmöglichkeiten. In Laubenheim kann ich zum Beispiel die „Goldene Ente“ empfehlen. Diese liegt nur 100 Meter hinter dem Startpunkt und eignet sich natürlich eher für Dich, wenn Du den KMH in umgekehrter Richtung läufst. Der Weg führt durch die Gassen Laubenheims weiter in Richtung Südwesten den Hang durch das Neubaugebiet hinauf in die Weinberge. Einmal oben angekommen bietet sich eine herrliche Aussicht am so genannten „Laubenheimer Polderblick“ bis zum Feldberg im Taunus, auf die Skyline in Frankfurt und den Odenwald. Der Weg verläuft dann auf der Höhe westlich von Bodenheim entlang zum nächsten Ausblick, dem „Bodenheimer Hoch“. Wer jetzt schon einkehren möchte, der steigt einfach der Nase nach hinunter nach Bodenheim. Dort besteht ggf. Bahnanschluss zurück nach Mainz. Gestärkt kann es wieder auf die Höhe gehen. Dazu einfach der Nase nach wieder bergauf den Weinbergweg in Richtung „Glockenberghütte“ nehmen. Dort triffst Du wieder auf den KMH, der ohne den Abstecher nach Bodenheim einfach an der Kante entlang in Richtung Gau-Bischofsheim führt. Die Umgebung des Ortes bietet gleich zwei Aussichtspunkte: Vor dem Ort den „Gauberg“ und kurz vor dem Abstieg in den westlichen Ortsteil einen weiteren Aussichtpunkt „Gau-Bischofsheim“. Auch hier lässt es sich einkehren, bevor es über die Rheinhessenstraße immer geradeaus nach Westen weitergeht. Du erreichst schließlich ein Neubaugebiet von Ebersheim. Hier endet offiziell die erste Etappe des KMH. Es gibt Stadtbusse der MVG, die Dich wieder zurück in die Mainzer Innenstadt bringen – auch an Sonn- und Feiertagen. Es gibt auch Supermärkte und eine Bäckerei, die allerdings nicht direkt auf dem Weg liegen. Einkehrmöglichkeiten existieren ebenfalls. Aus Ebersheim kommt auch das leckere Rheinhessen-Bräu. Das Sudhaus hat an einigen Tagen für den Verkauf geöffnet. Fassbrause und Malztrunk sind beste Energiespender, um die Tour am gleichen Tag bis zum Alten Forthaus Ober-Olm Tag fortzusetzen. Wenn die Pandemie vorbei ist, bietet die Brauerei auch wieder Führungen an. Sie liegt nur wenige Meter abseits des KMH. Eine MVGMeinRad-Station gibt es in Ebersheim noch nicht.
Ebersheim verlässt Du nach Nord-Westen. In Richtung Klein-Winternheim führt der Weg erstmals wieder ein wenig bergab. Rund 100 Höhenmeter geht es auf dem Teilstück hinunter mit schönen Blicken ins Selztal, denn den letzten Blick auf den Rhein hast Du schon auf dem Weg nach Gau-Bischofsheim genossen. Zwischen Ebersheim und Klein-Winternheim besteht die Möglichkeit, nach Nieder-Olm abzubiegen. Ansonsten geht es in nordwestlicher Richtung quer durch Klein-Winterheim hindurch. Auf dem Weg liegt eine Bäckerei, die auch Getränke verkauft. Sie macht allerdings eine Mittagspause, ist aber sonntags morgens ebenfalls geöffnet. Ansonsten gibt es in Sichtweite eine Tankstelle, die ganztägig geöffnet hat. Hinter Klein-Winternheim, unter der Autobahn A63 hindurch, geht es wieder bergauf. Oben angekommen bietet sich ein toller Blick hinunter auf die Stadt und den Taunus drüben auf der „falschen“ Rheinseite.
Um Ober-Olm herum läufst Du in Sichtweite eines Discounters und eines Supermarkts leicht bergab zur Kreuzung und Bushaltestelle „Ober Olm – Forsthaus“. dem Ende der zweiten Etappe. An der Kreuzung gibt es einen Stadtbusanschluss zum Mainzer Hauptbahnhof. Viel schöner ist es aber von hier die 600 Meter zum Bergschön Grill zurückzulegen und im Biergarten oder den gemütlichen Innenräumen den Wandertag ausklingen zu lassen, sobald das wieder möglich ist. Direkt vor der Gaststätte befindet sich eine MVGMeinRad-Station, falls Du in die Innenstadt runterrollen möchtest. Zur Haltestelle „Hindemithstraße“, die ebenfalls eine MVGMeinRad-Station hat, sind es nochmals einmal 500 Meter, die durch ein kleines Wäldchen führen, das so typisch ist, für den jüngsten Mainzer Stadtteil . Von dort kannst Du mit der Mainzelbahn wieder in die Stadt fahren oder einen der Stadtbusse in die Südstadt oder nach Finthen nehmen.
Der Abschnitt Altes Forsthaus Ober-Olm – Mombacher Waldfriedhof
Wenn Du mit dem Stadtbus bis zur Haltestelle „Forsthaus – Ober-Olm“ fährst, knüpfst Du nahtlos an der vorherigen Etappe des KMH an. Wenn Du die Mainzelbahn, das Leihfarrad oder den Stadtbus zur Haltestelle „Hindemithstraße“ nimmst, kannst Du auf einem Zuweg ein bisschen die Strecke abkürzen. Du verpasst in diesem Fall einen kleinen Wiesenweg vom Forsthaus zum Ober-Olmer-Wald. Der KMH quert dieses schöne Ausflugsziel etwas unkreativ auf einer Schneise. Aber eigentlich wäre es eh viel zu schade, dem Ober-Olmer-Wald keinen eigenen Ausflug zu widmen, daher gibt es auch einen eigenen Blogpost zu diesem Naherholungsgebiet. Wer geglaubt hat, dass wir Mainzer*innen immer nach Frankfurt müssten, um abzuheben, wird auf dem KMH eines besseren belehrt. Schließlich, nachdem Du den Ober-Olmer-Wald verlassen hast, läufst Du am östlichen Ende des Flugplatzes Mainz-Finthen gen Norden. Den Stadtteil erreichst Du am westlichen Ortseingang. In unmittelbarer Nähe befindet sich eines der besten Hotels der ganzen Stadt, das Atrium, das dich mit einem sehr leckeren, qualitativ hochwertigen Restaurant erwartet – mit sehr kreativen vegetarischen Gerichten. Auch hier gibt es einen kleinen, feinen Biergarten zum Entspannen. Günstiger an Getränke und Snacks kommst Du an der Tankstelle in der Flugplatzstraße in Sichtweite vom KMH. In Finthen gibt es Straßenbahn- und Busanschluss sowie zwei MVGMeinRad-Stationen in der Poststraße und an der „Römerquelle“, um von hier das Rad hinunter über Gonsenheim in die Stadt rollen zu lassen.
Danach führt der Weg westlich von Finthen um den Ort herum, am „Heiligenhäuschen“ vorbei in den Lennebergwald hinein. Nach wenigen Metern befindest Du Dich in einer anderen Welt, würden nicht die Autos von der nahen Autobahn stören: Die Picknicktische der „Sieben Weiher“ laden zu einer Rast inmitten der Natur ein. Danach geht es unter der Autobahn A60 durch von nun an in nord-östlicher Richtung weiter. Schließlich hat der KMH fast die Form eines Hufeisens, das Mainz umringt. Der offene Teil ist praktisch das Rheinufer, das von Laubenheim bis Mombach flussabwärts reicht. Bis zum Ende des KMH sind es aber noch fünf schöne Kilometer – hauptsächlich durch Wald. Überhaupt ist diese Etappe wesentlich schattiger als der erste Teil von Laubenheim bis zum Alten Forsthaus Ober-Olm und somit perfekt für einen heißen Sommertag geeignet.
Mitten im Lennebergwald triffst Du plötzlich auf das Schloss Waldthausen, in dessen Garten du um das Gebäude herumläufst und dann die Landstraße überquerst. Kurz danach triffst Du „Am Turm“ auf die nächste Einkehrmöglichkeit. Den Lennebergturm kannst Du emporklettern und einen Blick über die Baumwipfel des Lennebergwaldes werfen – sollte er nicht wegen der Pandemie gesperrt sein. Wenig später bietet eine Abzweigung einen Zuweg nach Budenheim mit MVGMeinRad-Stationen in der „Gonsenheimer Straße“ und am Bahnhof Budenheim. Dort besteht Bahnanschluss nach Mainz und Bingen. Der KMH folgt weiterhin Waldpfaden in Richtung Mombach. Zwischen dem Waldfriedhof und dem Budenheimer Golfplatz verläuft der Weg um den Friedhof herum. Wenige Meter vor dem Ende des KMH wartet mit dem „Waldcafé“ die letzte Einkehrmöglichkeit auf Dich. Die Stadtbus-Haltestelle „Waldfriedhof“ ist nur wenige Meter entfernt. Ein „Zuweg“ führt weiter bis zum Mombacher Bahnhof. Leider gibt es am Waldfriedhof bisher keine MVGMeinRad-Station. Um mit dem Leihfarrad wieder in die Innenstadt zu radeln, folge den „Zuweg“-Schildern in Richtung Mombacher Bahnhof. Die nächsten Stationen sind „Emrichruhstraße“, „Ortsverwaltung Mombach“ und „Mombach Bahnhof“.
Fazit: Auch wenn die Einschränkungen aufgrund der Pandemie immer größer werden, besteht weiterhin die Möglichkeit, zwei wunderschöne Ausflüge an die Stadtgrenze zu machen, und damit diese für uns alle anstrengende Zeit ein wenig erträglicher zu machen.
Transparenz: In den verlinkten Gastronomiebetrieben war ich jeweils zu Gast und habe die Kosten für die Bewirtung selbst übernommen. Es handelt sich hier um Werbung im Sinne von „Support Your Local“.