Dieser Blogplost wird regelmäßig aktualisiert. Infos hierzu auf meinen Social Media-Kanälen auf Twitter, Facebook und Instagram. Für den Inhalt wird keine Haftung übernommen. Quellen finden sich am Ende des Textes.
Update 6 vom 14. Juni 2021:
- Die mögliche Digitalisierung Deines Covid-19-Impfpasses
abreise aus deutschland
Hast Du Dich für ein Reiseziel entschieden, womöglich aus der Liste der Länder/Regionen, die aktuell problemlos bereisbar sind, gibt es auch außerhalb der Pandemie Regeln, die Du einhalten musst (ggf. Reisepass, Rückflugticket etc.). Auf der „Sicher Reisen“-Seite des Auswärtigen Amts, findest Du erste Hinweise. Buchst Du einen Flug gibt bspw. das IATA Travel Centre konkrete Hinweise.
Die meisten Länder/Regionen schreiben eine Nachweispflicht vor. Bei dieser handelt es sich um einen Impf-, Genesenen oder Testnachweis. Es gibt verschiedene Tests. In Deutschland sind drei verschiedene Test-Arten verbreitet:
- PCR-Test
- Antigen-Schnelltest
- Selbst-Test
Der Selbst-Test ist für den privaten Gebrauch (z.B. Verwandtenbesuch) bestimmt. Um eine Reise anzutreten wird er von keiner Behörde akzeptiert. Prüfe unbedingt, in welchem Zeitrahmen der Test vorgenommen werden muss. Bei Flugreisen gibt es unterschiedliche Zeiträume, in denen Tests durchgeführt werden müssen. Die Zeitpunkte werden immer in Stunden kalkuliert werden. Aktuell gibt es die folgenden Zeitpunkte, die genutzt werden:
- Ankunft am Zielort
- Erster planmäßiger Abflug bei einer Reise mit mehreren Flügen
- Planmäßiges Einsteigen ins Flugzeug in das Zielland
- Planmäßiger Abflug in das Zielland
Die konkreten Zeiten können je nach Land/Region variieren. In der Regel wird ein negativer PCR-Test anerkannt, den Du bis zu 48 Stunden vor dem planmäßigen Abflug gemacht hast, anerkannt. Bei den Antigen-Schnellstest liegt der Zeitpunkt oft bei maximal 4 Stunden.
Bitte beachte, dass manche Länder/Regionen unter Umständen zwei Tests (PCR- und Antigen-Schnelltest) verlangen oder es unterschiedliche Fristen für den PCR- bzw. den Antigen-Schnelltest gibt. Prüfe auch, ob Du für das Land bzw. die Region, in der Du umsteigst einen oder mehrere Tests benötigst.
Bei Genesenen ist zu beachten, dass diese nur innerhalb eines begrenzten Zeitraums ihren Status halten. Dieser liegt meist zwischen 28 Tagen und 6 Monaten nach der Genesung. Wird innerhalb dieser Zeitspanne keine Impfung vorgenommen, fallen Genese wieder auf den Status der Ungetesteten zurück.
Bei Geimpften ist zu beachten, dass nicht jedes Land, jeden Impfstoff anerkennt – das gilt auch für die Rückkehr nach Deutschland. Falls Du mit einem der vier Impfstoffe, die von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen worden sind, vollständig geimpft wurdest, kannst Du ab sofort Deinen Impfpass digitalisieren lassen. Dies ist aktuell in vielen Apotheken möglich und für Dich gratis. Du erhältst dann einen QR-Code, den Du wahlweise in die Corona-Warn-App, die Luca-App oder in die neue CovPass-App hochladen kannst. Ab dem 1. Juli 2021 solltest Du mit Deinem in der CovPass-App hinterlegten Impfnachweis innerhalb der EU frei reisen können. Mit Drittstaaten sind Gespräche aufgenommen worden.
Nutze beispielsweise das IATA TravelCentre, um diese Infos herauszubekommen.
rückreise nach deutschland
Es gibt auch für Deine Rückreise Dinge zu beachten, die Du vor Reiseantritt klären solltest:
- Das Robert-Koch-Institut hat Risikogebiete im Januar 2021 in drei Stufen eingeteilt
- (einfaches) Risikogebiet
- Hochinzidenzgebiet
- Virusvariantengebiet
- Die neue Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) regelt die:
- Anmeldepflicht
- Absonderungspflicht
- Nachweispflicht
- Definition für den Wechsel des Flugzeugs bzw. der Durchreise
anmeldepflicht
Wenn Du Dich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Rückkehr nach Deutschland nur in Ländern auf der Liste der Länder/Regionen, die aktuell problemlos bereisbar sind, aufgehalten hast, entsteht Dir keine Pflicht zur Anmeldung.
Wenn Du Dich bspw. als geimpfte oder genesene Person innerhalb der letzten 10 Tage vor der Rückkehr nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hast, musst Du die so genannte „Digitale Reiseanmeldung“ durchführen. Dort hinterlegst Du ggf. auch Deinen Test-, Genesenen- oder Impfnachweis. Diese Anmeldung musst Du vor dem Antritt Deiner Rückreise vornehmen, da das Transportunternehmen ggf. überprüfen müssen. Klappt die Anmeldung nicht, kannst Du sie in Papierform durchführen.
absonderungspflicht
Wenn Du Dich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Rückkehr nach Deutschland nur in Ländern auf der Liste der Länder/Regionen, die aktuell problemlos bereisbar sind, aufgehalten hast, entsteht Dir keine Pflicht zur Absonderung.
Wenn Du Dich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Rückkehr nach Deutschland in einem Risikogebiet aufgehalten hast, musst Du Dich grundsätzlich für 10 Tage absondern. D.h. Du musst Dich auf dem schnellsten Weg, z.B. nach Hause begeben. Einkäufe, um diese 10 Tage durchzustehen sind dann nicht drin. Besuch darfst Du auch nicht empfangen. Außerdem bist Du verpflichtet, das Gesundheitsamt zu informieren, wenn bei Dir Covid-19-Symptome in diesen 10 Tagen auftreten.
Die Absonderung endet für Dich, wenn Du als geimpfte, genesene oder getestete Person, den entsprechenden Nachweis erbringst, sprich, wenn Du diesen über die Digitale Einreiseanmeldung hochlädst.
Hast Du Dich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Einreise nach Deutschland in einem
- Hochinzidenzgebiet aufgehalten, darfst Du erst 5 Tage nach der Einreise einen entsprechenden Test machen und das negative Ergebnis über die Digitale Einreiseanmeldung hochladen. Um diesen Test durchführen zu lassen, darfst Du natürlich Deinen Ort der Absonderung verlassen, musst danach aber direkt wieder dorthin zurückkehren, bis Du das negative Testergebnis erhalten hast.
- Virusvariantengebiet aufgehalten, musst Du Dich für 14 Tage absondern, egal ob Du als geimpfte, genesene oder getestete Person einreist.
nachweispflicht
Wenn Du Dich innerhalb der letzten 10 Tage vor der Rückkehr nach Deutschland nur in Ländern auf der Liste der Länder/Regionen, die aktuell problemlos bereisbar sind, aufgehalten hast, und auf dem Landweg einreist, entsteht Dir keine Nachweispflicht.
Nimmst Du allerdings das Flugzeug, entsteht für Dich einen Nachweispflicht, egal aus welchem Gebiet außerhalb Deutschlands Du nach Deutschland zurückkehrst, es sei denn Du bist unter 7 Jahren alt.
Den Nachweis erbringst Du in Form eines Impfnachweises, eines Genesenennachweises oder eines Tetnachweises. Dieser Nachweis muss bei Einreise aus einem Hochinzedenzgebiet, Virusvariantengebiet oder auf dem Luftweg vor dem Reiseantritt erbracht werden. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein, wenn es sich um einen Antigen-Schnelltest handelt, maximal 72 Stunden, wenn es sich um so genannte NAT-Tests (PCR, LAMP, TMA) handelt. Bei einer Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet liegt die Grenze für den Schnelltest bei 24 Stunden.
Reist Du als geimpfte oder genese Person über Land aus einem Virusvariantengebiet ein, musst Du vor der Ankunft in Deutschland einen Testnachweis erbringen.
Reist Du aus einem einfachen Risikogebiet ein, musst Du Deinen Nachweis spätestens 48 Stunden nach der Einreise erbringen.
flugzeugwechsel / durchreise
Ab sofort gilt der Wechsel des Flugzeugs nicht mehr als Zwischenaufenthalt. Dadurch musst Du nicht mehr prüfen, ob der Flughafen, an dem Du das Flugzeug wechselst in einem Risikogebiet liegt. Gleiches gilt für die Durchreise durch ein Risikogebiet.
Historie der Updates:
Update 5 vom 15. Mai 2021:
- Die neue Coronavirus-Einreisverordnung und ihre Konsequenzen vom 12. Mai 2021
Update 4 vom 24. April 2021:
- Abreise aus Deutschland: „Notbremse“ verbietet touristische Reisen von 22 Uhr bis 5 Uhr.
Update 3 vom 10. April 2021:
- Rückreise nach Deutschland: Aktualisierung für vollständig geimpfte Personen, Änderung der Fallbeispiele
Update 2 vom 2. April 2021:
- Rückreise nach Deutschland: Aktualisierung der Fälle Einreise mit dem Flugzeug und Durchreise durch ein Risikogebiet nach Deutschland.
Update 1 vom 26. März:
- Rückreise nach Deutschland: Testpflicht für Rückfliegende nach Deutschland aus allen Ländern ab 30. März 2021 voraussichtlich bis mindestens 12. Mai 2021
Quellen:
- Mein Apothekenmanager – zum Auffinden von Apotheken, die Impfnachweise digitalisieren
- FAQ zum digitalen Impfnachweis des Bundesministeriums der Gesundheit
- Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundesministeriums der Gesundheit
- Paul-Ehrlich-Institut COVID-19-Impfstoffe
- Sicher Reisen – das Auswärtige Amt
- IATA TravelCentre – die Einreiseregeln für Flugreisende
- Die Liste der (einfachen) Risikogebiete, Hochinzidenzgebiete und Virusvariantengebiete, aufgestellt durch das Robert-Koch-Institut
- Digitale Einreiseanmeldung Frage „Wann muss ich meine Daten nich angeben“.
- FAQ zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz des Bundesministeriums der Gesundheit, Frage „Was gilt ab einer Inzidenz von 100 für Bürgerinnen und Bürger?“